Stiftung Sport in der Schule in Baden-Württemberg
Normmaße und Nutzungsmöglichkeiten von Sporthallen:
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Normmaße und Nutzungsmöglichkeiten von Sporthallen:

 

Sportart Sportfläche

Einzel- halle

Doppelhalle Dreifachhalle

Einzelhalle für Spiele

Zulässige Maße in m

 

15 x 27 x 5,5m

 

Hallenteil

22x26x7m

 

Hallenteil

22x18x7m

 

ungeteilt

27x45x7m

 

Hallenteil

27x15x7m

 

 

22x44x7m

Länge

Breite

Badminton

13,4

6,1

o

X

X

X

X

X

Basketball

24-28

13-15

 X1

 X1

 

X

 X1

X

Fußball

30-50

15-25

 

 

 

X

 

X

Handball

40

20

 

 

 

X

 

X

Hockey

36-44

18-22

 

 

 

X

 

X

Kunstturnen

29

16

o

o

o

X

o

X

Sportgymn.

12

12

 X2

X

X

X

X

X

Tischtennis

2,74

1,525

X

X

X

X

X

X

Volleyball

18

9

 o3

X

X

X

X

X


X nutzbar für Wettkampf und Trainingsbetrieb

o nutzbar für Trainingsbetrieb

1) nicht international

2) empfohlene Hallenhöhe 7 m; international 8 m.

3) Hallenhöhe nach Wettkampfbestimmungen 7 m


Eine zukunftsorientierte Sportstättenentwicklung berücksichtigt über den wettkampforientierten Raumbedarf hinaus den steigenden Bedarf an kleineren Spiel- und Bewegungsräumen in Gymnastikraumgröße. Dies geschieht durch Zuführung von Nebenräumen (z.B. Eingangsbereiche, Zuschauergalerie) für eine spielerisch – sportliche Nutzung (z.B. Tischtennis, Gymnastikfläche) oder durch Unterteilung bestehender Sportflächen in getrennt voneinander nutzbare Einzelräume, sei es durch Ballfangnetze, Trennvorhänge oder mobile Maßnahmen.

Eine Bindung an die Normmaße gibt es für den Kostenträger nicht mehr.