Häufig gestellte Fragen (FAQs):
Sportstättenberatung:
Inline
Skating:
Schulgesetz:
Förderung im
Sportstättenbau:
Baukosten:
Sportboden,
Sportbodenmakierungen:
Standort
Sporthalle:
Sportgeräteraum:
Erste Hilfe,
Sicherheit, Sanitätsraum:
Klettern:
Raumtemperatur:
Aussenanlagen,
Beläge:
Boden
Spielplätze und
Pausenhöfe:
Beach-Anlagen:
Sportgeräte:
Akustik:
Tribüne -
Sitzplätze:
Sporthallenhöhe:
Ballharz (Haftmittelverwendung in
Sporthallen)
Schwimmbäder:
Fußbodenheizung oder
Deckenstrahler:
Hinweise:
Checklisten:
Sportstättenberatung:
Worauf muss beim Sporthallenbau besonders geachtet
werden?
Beim Hallenbau sollten Sie in erster Linie auf die
Funktionalität der Halle achten. Auch ist beim Hallenbau auf die
Wirtschaftlichkeit sowie auf die Hallengestaltung zu achten. Den Baustoff wählen
Sie beim Hallenbau entsprechend Ihres Verwendungszweckes.
Entsprechend Ihrer
gewählten Bauhalle muss auch die Tragkonstruktion angepasst sein.
Möchten Sie
eine Bauhalle erstellen, wo die Auflagen für den Brandschutz beim Hallenbau sehr
hoch sind, so ist eine Betonhalle sinnvoll. Auch wenn Sie eine Bauhalle
erstellen möchten, die mehrgeschossig und sehr hoch ist.
Im Hallenbau
empfiehlt sich eine Betonhalle auch dort, wo der von Ihnen gewählte Baugrund
nicht gerade optimal ist. Möchten Sie eine Bauhalle erstellen, wo es auf eine
hohe Tragfähigkeit ankommt und wo Sie die Räume frei gestalten möchten, dann
sollten Sie sich für eine Stahlhalle entscheiden. Bei dieser Bauhalle kommt man
ohne zusätzliche Stützmechanismen aus, da der Stahl selbst tragend ist. Bei
einer Bauhalle aus Stahl können Sie ohne eine Stütze in die Mitte setzen zu
müssen, bis zu 100 m große Spannweiten haben. Für die Raumanordnung und
Raumgestaltung ist dieser Hallenbau sehr von Vorteil. Zunächst haben Sie, da die
Stützpfeiler fehlen, mehr Platz. Auch ist dadurch bei diesem Hallenbau die
optische Wirkung positiver. Zudem können Sie bei einem Hallenbau aus Stahl die
einmal gewählte Raumverteilung und Raumanordnung sehr leicht wieder verändern.
Was außerdem noch für den wirtschaftlichen Vorteil bei dem Hallenbau aus
Stahl spricht, ist die kurze Montagezeit, da die Stahlteile vorgefertigt
sind.
Kommt es Ihnen beim Hallenbau auf eine äußerlich als schön empfundene
Wirkung an, so bietet sich hier der Bau einer Holzhalle an. Was für einen
Hallenbau aus Holz auch noch spricht, ist die geringe Anfälligkeit gegenüber
Säuremitteln. Wenn bei diesem Hallenbau das Oberflächenholz entsprechend
behandelt wird, z.B. in dem man es mit einer Schutzschicht anstreicht, ist es
relativ unempfindlich gegenüber chemischen Prozessen, die die Oberfläche
zerstören (z.B. bei Metall die Entwicklung von Rost).
Ist die Beratung durch die Berater des MKJS, der RPs und LRAs
kostenlos?
Die Beratung ist für die Schulen und die Schulträger
kostenlos. Vereine wenden sich an die Beratungsstellen der Landessportbünde. In
Sicherheitsfragen hilft die Unfallkasse, bei Sportvereinen die
Verwaltungsberufsgenossenschaft.
Inline Skating:
Eignen sich alle Hallenböden für das
Skaten?
Nein. Nur flächenelastische Böden, am besten mit
Linoleum Oberbelag, sind geeignet. Grundsätzlich muss die Genehmigung des
Sachkostenträgers/Schulträgers eingeholt werden. Das Tragen einer kompletten
Schutzausrüstung ist Pflicht. (GUV 20.53). Es wird empfohlen spezielle
Hallenrollen einzusetzen.
Gibt es Vorschriften bei der
Einrichtung einer Skateanlage?
Bei der Aufstellung spezieller
Skate-Einrichtungen, wie z.B. Curbs, Ramps und Pipes, sind die
sicherheitstechnischen Anforderungen nach DIN 33943 „Skateeinrichtungen“
einzuhalten. Ebenso ist die Sportanlagenlärmschutzverordnung zu beachten.
Schulgesetz:
Muss der Schulträger Sportstätten zur Erfüllung der Bildungspläne
zur Verfügung stellen?
Grundätzlich ja, im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten einer Kommune. Vgl. § 48 Schulgesetz.
Die
Sportstättenberater helfen bei der Moderation und der Erstellung einer
„Bedarfsliste“.
Kann der Schulträger für die Benutzung des
Freibades im Rahmen des Sportunterrichts und zu Unterrichtszeiten Eintritt
verlangen?
Nein. Das Schulgesetz legt fest, dass der
Schulträger die für die Schüler erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung
stellen muss.
Förderung im Sportstättenbau:
Wird die Anschaffung von fünf Tischtennisplatten durch die neue,
kommunale Sportstättenbauförderung gefördert
(Projektförderung)?
Nein . Es werden Zuwendungen nur für den
Neubau und die Sanierung von Turn- und Sportfreianlagen, nicht für
Einrichtungsgegenstände gewährt.
Die Förderung von modellhaften,
bewegungsfreundlichen Schulpausenhöfen, Schulhofumgestaltungen usw. erfolgt über
die Stiftung „Sport in der Schule“.
Wird der Neubau oder die
Sanierung einer Schwimmhalle gefördert?
Eine Förderung ist nach
den Richtlinien ausdrücklich ausgeschlossen(Nr. 1.3). Nur Turn- und Sporthallen
sowie Sportfreianlagen (Sportplätze und Leichtathletikanlagen) werden
gefördert.
Wie beantragt man die Aufnahme in das
Förderverfahren?
Der Schulträger beantragt bis 31.12. des
Kalenderjahres beim zuständigen Regierungspräsidium mit Hilfe eines
Antragsformulars die Aufnahme in die Förderung. Die RPs sind unter Einschaltung
von beratenden Ausschüssen zuständig für die Bewilligung der
Zuwendungen.
Kann gleichzeitig eine Förderung im Rahmen der
Projektförderung als auch im Rahmen des Ausgleichsstocks oder dem
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum beantragt und bewilligt
werden?
Ja.
Baukosten:
Können die Baukosten für ein Sporthallenprojekt verlässlich
geschätzt werden?
Eine verlässliche Kostenschätzung erfolgt in
der Regel durch den Architekten, der den jeweils gültigen Baukostenindex
anwendet (ca. 220 EUR pro m3 umbauter Raum). Bei dieser Schätzung sollte das
Raumprogramm weitgehend erstellt sein.
Gibt es eine Liste von
aktuell gebauten Sporthallen mit einer Auflistung der
Kosten?
Ja. Siehe Sporthallen in
Baden-Württemberg 1995-2005.
Die Listen zeigen bei
Vergleichsobjekten z.B. Einfelderhalle 27 x 15 m eine Kostenspreizung von mehr
als 200 %. Um mit diesen Kostenkennwerten umgehen zu können, werden Kenntnisse
der Kostenermittlung bei Sportstätten benötigt. Bei genauer Untersuchung stellen
sich bei konkurrierenden Aufstellungen gewaltige qualitative und quantitative
Unterschiede heraus.
Sportboden, Sportbodenmakierungen:
Welchen Sportboden braucht meine Sporthalle?
Für
die Bedürfnisse des Schulsports haben sich flächenelastische Böden, häufig mit
einem unempfindlichen, marmorierten Linoleum Oberbelag, mit oder ohne
Fußbodenheizung, durchgesetzt. Weitere Einzelheiten vgl. Broschüre
Sporthallen.
Welche Entscheidungshilfen zur Sportbodenwahl
gibt die Sportstättenberatung?
Neben der persönlichen Beratung
empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit mindestens fünf Standorten aus der
Referenzliste der Hersteller. Hausmeister, Trainer und Sportlehrer geben i.d.R.
die besten Auskünfte.
Können nachträglich
Sportbodenmarkierungen angebracht werden?
Natürlich. Dies
erledigen Spezialfirmen, die in der Regel mit PUR Farben jeden Markierungswunsch
erfüllen können.
Der erste Markierungsplan wird in der Regel vom Gerätehandel
oder Sportbodenhersteller erstellt und sollte grundsätzlich von den Nutzern
diskutiert und ggf. modifiziert werden. Die DIN-Vorschriften zu
Sportbodenmarkierung (Sportart, Linienbreite und –farbe) sind zu beachten.
Temporäre Markierungen sind möglich, müssen aber mit geeignetem
Linierungsmaterial durchgeführt werden. Kreppband ist hierfür
ungeeignet.
Welche Sicherheitsabstände müssen zwischen den
Spielfeldern untereinander (z.B. Badminton) und der Wand eingehalten
werden?
Für den Wettkampfsport gelten die Regeln der
Sportfachverbände (vgl. DIN 18032.1, Anhang B, S.21). Daran orientieren sich
auch grob die Markierungen für den Schulsport.
Unser
Sportboden ist gefährlich rutschig/stumpf. Haben wir den falschen Boden
gewählt?
Nein. Die Gleitreibung ist ein vorgegebener Wert, der
bei allen geprüften Sportböden ähnlich ist. Die verstärkte Rutschgefahr bzw. zu
geringe Gleitfähigkeit des Bodens entsteht in der Regel durch falsche
Reinigungsmittel oder vernachlässigte Reinigung. Sie kann problemlos behoben
werden.
Mit der Übergabe des Sportbodens an den Nutzer hat der
Hersteller auch eine Pflegeanweisung zu übergeben. Hiervon sollte nicht
abgewichen werden.
Die Volleyballer unserer Stadt sind in die
2. Bundesliga aufgestiegen und haben beantragt, die Markierungen in unserer
Sporthalle völlig neu zu gestalten. Dabei soll im Bereich des zentralen
Volleyballfeldes keine andere Markierung mehr erlaubt
sein.
Müssen die Schulen dem
zustimmen?
So erfreulich die Präsenz einer hochklassigen
Mannschaft an einem Schulstandort ist, so problematisch wird es bei der Abwägung
von Nutzungsfragen.
Es ist in diesem Fall wichtig, zu wissen, dass die
spieltechnischen Bestimmungen für den Spielverkehr in der 2. Volleyball
Bundesliga eine solche Anforderung nicht stellen. Trotzdem sollten beide
Parteien gemeinsam abwägen, welche Nachteile die jeweilige Lösung mit sich
bringt. Notfalls können die Sportstättenberater als Moderatoren angefordert
werden.
Markierungsfirmen stellen heute problemlos Ton in Ton Markierungen
von hervorzuhebenden Spielfeldern her.
Standort Sporthalle:
Gibt es einen Richtwert für die Entfernung einer schulisch stark
genutzten Sporthalle von der Schule?
Das Bundesinstitut für
Sportwissenschaft empfiehlt dringend Sporthallen in Verbindung mit Schulen zu
errichten; nur in Ausnahmefällen soll die Entfernung höchstens fünf Wegeminuten
betragen.
Eine möglichst günstige Lage hinsichtlich der Erreichbarkeit durch
Fußgänger und Fahrradfahrer ist anzustreben. (DIN 18032.1)
Der optimale
Standort einer Sportanlage (ob für Schulsport oder Vereinssport) sollte im
Rahmen einer Sport(stätten)-entwicklungsplanung festgelegt werden. Dieser ist
dann verbindlich in die Flächennutzung und Bauleitplanung einzubringen.
Sportgeräteraum:
Wie sieht der ideale Sportgeräteraum aus?
Der
ideale Sportgeräteraum orientiert sich in seiner Größe an der Länge der
aufzunehmenden Geräte. Wegen des Schwebebalkens (Länge 5.00 m) ist der
Geräteraum mindestens 5.50 m tief. Bei mehrteiligen Hallen ist der Geräteraum
durchgängig. Wände und Decke werden zur Aufbewahrung der Geräte ausgenutzt. Die
Gerätestandorte sind auf dem Boden deutlich markiert. Die Leuchten sind stoßfest
angebracht. Es hat sich bewährt, direkt nebeneinander liegende Geräteräume
untereinander begehbar zu machen.
Erste Hilfe, Sicherheit, Sanitätsraum:
Welche Möglichkeiten der Gefahrenmeldung müssen in einer Sporthalle
vorhanden sein ?
Nach DIN 18032 Teil 1 vom September 2003 (§
12. und 12.3) muss in jeder Sporthalle eine Meldeeinrichtung (fest oder mobil)
verfügbar sein.
Alarmierungsanlagen sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip mit
akustischen und optischen Signalgebern vorzusehen.
Für Hallen mit
Wettkampfnutzung und/oder Zuschauerbereichen ist eine Sprachdurchsagemöglichkeit
vorzusehen.
Bei Durchsage-Anlagen, die auch der Alarmierung dienen, müssen
Gefahrensignale deutlich hörbar und wahrnehmbar sein....
Was
gehört zur Ausstattung eines Sanitätsraumes in Sporthallen?
Der
Sanitätsraum muss mindestens mit einem kleinen Verbandskasten nach DIN 13 157
Typ C sowie mit einer Krankentrage ausgestattet sein. In Sporthallen und
Sportplätzen sollten zusätzlich Kältepackungen, Sportsalben/-gel zur Behandlung
stumpfer Verletzungen (z.B. Prellungen, Zerrungen) vorhanden sein. (GUV-SI
8065). Wichtig ist, dass diese Einrichtung nicht nur in der Erstausstattung
vorhanden ist, sondern laufend auf Vollständigkeit und Tauglichkeit
(Ablauffristen beachten!!) überprüft wird.
Welche
Hallenwände müssen mit einem Prallschutz versehen sein ?
Zur
Vermeidung von Verletzungen müssen Innenseiten von Hallenstirnwänden bis 2 m
Höhe mit Prallschutz versehen sein. Bei teilbaren Hallen werden Längsseiten zu
Stirnseiten und sind bei Neubauten ebenfalls mit Prallschutz oder einer
prallschutz-ähnlichen Wandgestaltung zu versehen. (UVV
„Schulen“)
Wie wird die Sicherheit von Einrichtungen und
Geräten in einer Sporthalle überprüft?
Eine umfassende und
detaillierte Prüfung muss mindestens einmal jährlich mit Prüfbefund durch
Sachkundige (sachkundiger Handwerker oder Fachunternehmen) erfolgen. (UVV
„Allgemeine Vorschriften“). Diese jährliche Kontrolle gilt auch für
Spielplätze.
Was bedeutet der „Rote Punkt“ als
Sachkundigenurteil auf einem Sportgerät?
Das Gerät darf
in seiner ursprünglichen Bestimmung nicht mehr eingesetzt
werden.
Die Türen der Geräteräume ragen beim Öffnen und
Schließen in den Halleninnenraum. Was ist zu tun?
Es handelt
sich in diesem Fall um einen schwerwiegenden Verstoß gegen die
Sicherheitsvorschriften. Der Sachkostenträger muss umgehend, nötigenfalls
schriftlich, auf den Missstand und dessen Behebung hingewiesen werden. Die
Schüler sind auf den Gefahrenbereich hinzuweisen. (DIN 18032.1)
Darüber
hinaus müssen mindestens 8 cm des unteren Randes der Schwingtore elastisch
ausgebildet sein.(DIN 58125 SchulbauDIN)
Kann die
Schulleitung eine Sportstätte schließen, wenn eine erkennbare Gefahr für die
Schüler besteht?
In einem solchen Fall muss der
Schulleiter handeln und die Nutzung der Sportstätte untersagen, wenn z.B. der
Sportboden eingebrochen ist, Wasser in die Halle eindringt, wenn die
Weitsprunggrube voller Glassplitter oder Hundekot ist, wenn der Bolzplatz
Stolperfallen aufweist, wenn die Tore nicht sicher verankert werden können
usw.
Der Schulleiter informiert umgehend den Sachkostenträger und bittet um
Behebung des Mangels. Gegebenenfalls wird die Unfallkasse
hinzugezogen.
Gibt es Einschränkungen bei der Erste-Hilfe-Leistung
durch Sportlehrer?
Grundsätzlich dürfen von Ersthelfern
(Sportlehrer/Lehrer)) keine Medikamente verabreicht werden. Hierzu zählen auch
Salben (Problem: allergische Reaktionen).
Medikamente dürfen grundsätzlich
nur von medizinischem Fachpersonal
verabreicht werden.
Ausnahmen in
Schulen kann es geben, z.B. bei chronisch kranken Schülerinnen und Schülern, die
aufgrund des Alters oder der Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu
medikamentieren. In diesem Falle darf die Verabreichung aber nur nach
Rücksprache mit den
Erziehungsberechtigten und dem behandelnden Arzt
erfolgen und muss schriftlich geregelt sein.
Klettern:
Wie hoch darf der höchste Griff einer Boulderwand (Klettern ohne
Seilsicherung) sein?
Drei Meter, d.h. zwei Meter Fuß- bzw. Tritthöhe.
(GUV 20.54)
Wie muss der Untergrund des vorgelagerten
Niedersprungbereichs einer Boulderwand beschaffen sein?
Bis maximale
Tritthöhe 60 cm kann der Untergrund aus nicht dämpfenden Materialen sein. Ab 60
cm Tritthöhe muss der Untergrund dämpfend sein, z.B. Rasen. Ab 1,50 m Tritthöhe
muss ein stoßdämpfender Boden (z.B. Kies, Rindenmulch) eingebaut werden. (GUV
20.54)
Muss eine Toprope- oder Vorstiegswand (Seilkletteranlage)
gegen unbeaufsichtigtes Beklettern gesichert werden?
Ja. Bis in eine
Höhe von 2,5 m darf kein Griff erreichbar sein. Darüber hinaus müssen in einer
Sporthalle die Bestimmungen zum Prallschutz von Wänden (vgl. Sicherheit)
eingehalten werden. (GUV 20.54)
Raumtemperatur:
Welche Temperaturen sollen in einer Sporthalle herrschen?
Die Arbeitsstättenrichtlinien der UK, in denen Sporthallen
nicht ausdrücklich erwähnt werden, gehen von einem Raummittelwert von 19°C aus.
Die SporthallenDIN 18032.1 schreibt folgende Auslegungswerte für die Berechnung
der Heizungsanlage vor: Halle und Zusatzsporträume 20°C, Duschräume 24°C,
Umkleideräume 22°C.
Keinesfalls sollte die Raumtemperatur im Hallenbereich
unter 17–18°C liegen.
Aussenanlagen, Beläge:
Welches ist der richtige Belag für unseren geplanten
Bolzplatz?
Als Alternativen stehen Rasen,
Kunstrasen oder Kunststoff zur Verfügung. Wird die Nutzungsdauer pro Jahr als
Entscheidungskriterium herangezogen, dann ist der Kunstrasen- dem
Naturrasenplatz weit überlegen. Er ist robust, langlebig und erfordert wenig
Wartung. Nachdem FIFA, UEFA und DFB den Einsatz von Kunststoffrasen genehmigt
haben, kommt diesem Belag auch für die Schule immer mehr Bedeutung zu.(DIN V
18035-7). Die Florhöhe wird je nach Sportart ausgewählt: Tennis niedrige
Florhöhe, Fußball große Florhöhe.
Bei spezifischer Mehrzwecknutzung mit den
Sportarten Basketball, Inline, Leichtathletik usw. kommt nur ein Kunststoffbelag
nach DIN 18035-6 in Frage. Von sechs praxisüblichen Belagstypen (A bis F) muss
nach Nutzungsschwerpunkten ausgewählt werden.
Boden Spielplätze und Pausenhöfe:
Wie muss der Boden um einen Balancierbalken herum
beschaffen sein?
Bis 60 cm Fallhöhe sind alle Böden
erlaubt aber nicht unbedingt zu empfehlen. Bis 1,00 m Fallhöhe ist Oberboden
(Naturboden) zulässig, bis 1,50 m Fallhöhe kann Rasen verwendet werden. Ab 1,50
m Fallhöhe sind Bodenmaterialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften zu
verwenden.(Vgl. GUV 26.14)
Beach Anlagen:
Kann eine Kugelstoßanlage auch als Beach-Volleyballfeld genutzt
werden?
Das offizielle Beach-Volleyballfeld ist 18,00 x 9,00 m mit
hindernisfreien Abständen 28,00 x 19,00 m. Jugendmannschaften können auch auf
verkürzten Feldern (16,00 x 8,00 m) spielen.
Auf staubfreien Sand (0/2 mm),
eine elastische Randeinfassung und eine standsichere Netzanlage ist zu achten.
(Vgl. Planung und Bau von Beach-Sportanlagen, BISp (Hrsg).
Grundsätzlich
macht es Sinn, darüber nachzudenken, Beach-Anlagen auch für Sportarten wie
Beach-Soccer, -Tennis, -Handball, mit den entsprechenden Spielfeldmaßen, zu
bauen, da Beach-Sportarten heute eine große Zustimmung finden. Bei
entsprechender Größe können dann neben Beach-Volleyball im Sinne der
Mehrfachnutzung auch die anderen Beach-Sportarten gespielt
werden.
Sportgeräte:
Gibt es in Baden-Württemberg eine verbindliche Liste für die
Geräteausstattung von Sporthallen?
Nein. An den meisten
Standorten wird die Liste aus der Broschüre „Sporthallen“ MKJS (Hrsg.)
verwendet. Sie wird von den Sportstättenberatern
empfohlen.
An unserem Standort werden alle Sportgeräte
gemeinsam von Schulen und Vereinen benützt. Immer wenn Geräte abhanden kommen
oder verschleißen kommt es zu unerfreulichen Schuldzuweisungen. Können Sie eine
Lösung vorschlagen?
Wenn die gemeinsame Nutzung beibehalten
werden soll, dann gibt es keine sinnvolle Lösung. Es wird eine Trennung des
Kleingerätepools, besonders des Ball- und Schlägermaterials, von Schulen und
Vereinen vorgeschlagen.
In unserer Turnhalle Baujahr 1973
sammeln sich ständig allerlei Kleingeräte in den Fensternischen,
Wandvorsprüngen, Beleuchtungsträgern und Lautsprechern. Gibt es da eine
Lösung?
Es wird empfohlen, an den genannten Hindernissen
einfache und kostengünstige Schrägbleche anzubringen.
In den sgn. Meroknoten
wirken kleine Teller als Ballabweiser.
Akustik:
Bei der letztjährigen Einweihung unserer Mehrzweckhalle musste
die Musikkapelle ihren Auftritt wegen der miserablen Akustik abbrechen. Die
Sportlehrer und Übungsleiter beklagen sich über die unmögliche Verständlichkeit
in der Halle. Was sollen wir tun?
Die Nachrüstung mit
schalldämmenden Materialien wird in Ihrem Fall eine sehr hohe Summe
verschlingen. Die DIN Normen schreiben Werte vor, die es bauseits einzuhalten
gilt. In der neuen DIN 18032.1 (2003) wurden Raumakustik und Schallschutz
verschärft dargestellt.
Der TÜV/Bausachverständige wird Ihnen per Gutachten
den beschriebenen Mangel zur weiteren Veranlassung bestätigen. Ein
diesbezüglicher Mangel sollte schon bei der Abnahme festgehalten werden. Wie Ihr
Fall zeigt, ist es bei der Einweihung zu spät. vgl. auch „Aktuell – Nachrichten – 2.3. Lärm im
Sportunterricht“.
Tribüne - Sitzplätze:
Ist es sinnvoll, bei einer mehrteiligen Sporthalle
Sitzreihen an der Längsseite auf dem Hallenniveau anzuordnen
?
Sportfunktionell und aus Sicherheitsgründen gehört diese
Konzeption zu den schlechteren Lösungen, insbesondere hinsichtlich der Nutzung
der Hallenteile durch die Schulen (Querspielbetrieb; i.d.R. 10 Stunden täglich)
und auch durch die Vereine.
Bei nicht teilbaren Hallen (z.B.
Spielhalle 22 x 44 m) werden seitlich, auf dem Hallenniveau angebrachte
Sitzreihen nicht als gefährlich im Sinne der DIN 18032.1, der SchulbauDIN 58125
und der einschlägigen Vorschriften der Unfallkasse (UKBW) eingestuft, wenn der
Sicherheitsabstand zwischen Spielfeldrand (z.B. Seitenausmarkierung des
Handballfeldes) und der ersten Sitzreihe mindestens 2,00 m beträgt.
Bei
teilbaren Hallen muss dieser Abstand deshalb größer sein, weil die
Sportler frontal dem Hindernis (Sitzreihen) entgegenlaufen. Der Einbau eines
Ballfangnetzes zwischen Spielfeldrand und Sitzreihe löst dieses Problem
keinesfalls, sondern verschärft es vielfach. Ein Ballfangnetz ist nicht für
diesen Zweck ausgelegt.
Die Sportstättenberater gehen bei teilbaren Hallen
von einem hindernisfreien Abstand zwischen Spielfeldrand und erster Sitzreihe
von mindestens 2,00 m aus.
Darüber hinaus ist diese Lösung auch deshalb für
die Sportpraxis nachteilig, weil eine Wand als wichtiger „Spielpartner“ bei
Ballspielen entfällt. Bei dreiteiligen Hallen ist der mittlere Hallenteil
in diesem Zusammenhang besonders benachteiligt. Zwangsläufig eröffnen sich bei
dieser Lösung auch Schallbrücken zwischen den einzelnen Hallenteilen.
Die
Unfallkasse und die Sportstättenberater empfehlen bei mehrteiligen Hallen, aus
präventiven Gründen auch die Längsseiten als Prallwände auszuführen.
Sporthallenhöhe
Wie hoch muss eine Sporthalle sein?
Für den
Schulsport genügt die in der DIN 18032-1 geforderte Höhe von 7,00 m für
Dreifelderhallen; gegebenenfalls kann in den Randbereichen auch eine geringere
Höhe geplant werden.
Für den Leistungssport auf höherem Niveau ergeben sich
andere Bedingungen. Spiele der 1. Volleyball Bundesliga benötigen eine Höhe von
9,00 m; gleichzeitig wird auf dieser Ebene die Zuschauerkapazität auf mindestens
1.000 Plätze festgelegt. Weitere Bedingungen des Deutschen Volleyballverbandes
(Beleuchtung, Bandenkonstruktion, VIP Bereich mit Cateringmöglichkeit zur
Sponsorenbetreuung etc.) müssen bei der Kostenkalkulation berücksichtigt werden.
Durch die notwendige Aufstockung der Halle um nur einen Meter entstehen auf
der Grundlage des aktuellen Baukostenindex Mehrkosten in Höhe von ca. 267.000
EUR. Die Kosten der o.g. weiteren Bedingungen des DVV müssten von
Fachingenieuren ermittelt werden, ebenso die höheren Unterhaltungskosten.
Bei
anderen Sportarten fordern die Sportfachverbände abweichend von der in der DIN
18032.1 dargestellte Hallenhöhen. Diese sind im Anhang der genannten DIN S. 21
aufgeführt. Sie betreffen Badminton (nationale Veranstaltungen 8 m,
internationale Veranstaltungen 9 m), Rhythmische Sportgymnastik (8 m),
Trampolinturnen (8 m; Ausnahmeregelungen durch Fachverband möglich) .
Die
vorgeschriebene Höhe von kleineren Sporthallen und Sporträumen ist der DIN
18032.1, Tabelle 1 S. 7 zu entnehmen.
Ballharz (Haftmittelverwendung in Sporthallen)
In den meisten Sporthallen des Landes Baden-Württemberg ist die Verwendung
von Ballharz und ähnlichen Haftmitteln streng verboten. Auf dieses Verbot wird
in der Sporthallenliste der Handballverbände ausdrücklich hingewiesen (http://www.hvw-online.org/Spielbetrieb/hallenliste.php)
Für die
Schiedsrichter wurden Handlungsanweisungen bei Verstößen gegen das
Haftmittelverbot erlassen (http://www.hvw-online.org/index.php?id=472&L=0).
Schwimmbäder
Welche Wassertemperaturen sind für Schwimmbäder
vorgeschrieben?
Grundsätzlich gilt für jeden Unterricht und für den
Sportunterricht im Besonderen, dass die Rahmenbedingungen die Sicherheit und die
Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler gewährleisten müssen. Analog zu
einer funktionellen und sicheren Ausrüstung der Sportstätten muss der
Sachkostenträger nach dem Schulgesetz auch dafür sorgen, dass die
Wassertemperatur eines schulisch genutzten Schwimmbades oder eines
Lehrschwimm-beckens den in der Regel einstündigen Aufenthalt der Schüler im
Wasser ohne eine Gesundheitsgefährdung erlaubt.
Die Temperaturen sollten sich
an den Werten des öffentlichen Badebetriebs von Hallenbädern orientieren.
Diese können im Internet abgerufen werden. Einige Temperaturen sind hier
zusammengestellt.
Wassertemperaturen Hallenbad
Vellmar
Schwimmerbecken mindestens 28° C
Lehrschwimmbecken
30° C
Wassertemperaturen Hallenbad
Waiblingen
Sportbecken ca. 27° C
Nichtschwimmerbecken ca. 29°
C
Freibecken ca. 23° C
Wassertemperaturen Hallenbad
Hasenleiser Heidelberg
Schwimmerbecken 27 °C
Warmbadetag 30
°C
Lehrschwimmbecken 30 °C
Die Lufttemperatur sollte zwei bis vier
Grad über der Wassertemperatur liegen.
Fußbodenheizung oder Deckenstrahler: eine wirtschaftliche Betrachtungsweise
Eine nachvollziehbare und widerspruchsfreie Bilanzierung des
Energieverbrauchs der beiden Systeme bei vergleichbaren Sporthallen liegt nicht
vor. Wir verlassen uns deshalb auf die Aussagen von einschlägig tätigen
Fachingenieuren.
Deckenstrahler bzw. Strahlheizung funktioniert
vereinfacht dargestellt so, dass die Strahlung Wärme entwickelt, wenn sie auf
eine Person oder auf den Sportboden trifft. In geringfügigem Maße wird der
Luftraum zwischen Deckenstrahler und Fußboden/Person mitgeheizt. Die
Vorlauftemperatur liegt bei 70 bis 80° C.
Die Vorlauftemperatur bei einer
Fußbodenheizung beträgt bei neu eingebauten Böden etwa 55° C und entwickelt eine
Oberflächentemperatur von etwa 23 bis 24° C. Es entsteht eine Wärmeinsel bis auf
zwei bis drei Meter Höhe, was für den Sportbetrieb ausreicht. Der Wärmeverlust
durch Abgaben an höher gelegene Bauteile ist gering, weil die
Temperaturunterschiede Luft/Bauteile mit der Höhe geringer
werden.
Insbesondere die geringeren Vorlauftemperaturen erlauben eine
Aussage zugunsten der Fußbodenheizung. Dies gilt insbesondere auch bei der
Verwendung von Wärmepumpen, die im Niedrigtemperaturbereich arbeiten.
Gesundheitliche Beschwerden infolge zu hoher Bodentemperaturen beziehen
sich auf Fußbodenheizungen der älteren Generation. Neue Fußbodenheizungen
reagieren zwar immer noch langsam sind aber dafür sehr genau steuerbar. Bei
älteren Sportböden und insbesondere bei Sanierungen sind höhere Messdaten
anzusetzen.
Die Fußbodenheizung erzeugt eine gleichmäßiger verteilte und
ausgeglichene Strahlungswärme. Die Heizung selbst ist architektonisch unsichtbar
und wirkt im Gegensatz zu Deckenstrahlplatten nicht als Staubfänger.
Hinweise:
Wie wird die Sicherheit von Einrichtungen und Geräten in einer
Sporthalle überprüft?
Eine umfassende und detaillierte
Prüfung muss mindestens einmal jährlich mit Prüfbefund durch Sachkundige
(sachkundiger Handwerker oder Fachunternehmen) erfolgen. (UVV „Allgemeine
Vorschriften“). Diese jährliche Kontrolle gilt auch für Spielplätze.
Ausführliche Hinweise finden Sie auf http://www.sichere-sporthalle.de/ und UVV Allgemeine
Vorschriften
